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Impressum
Tierschutzverein Kirn
Binger Landstr. 103 - 105   
55606 Kirn                                                                             

1. Der Vorstand
2. Vereinsgeschichte
3. Mitgliedschaft
Vorstand
1. Vorsitzende:        Ulrike Sturmheit
2. Vorsitzender:Helmut Gräf
Kassierer:Brigitte Roos
Schriftführerin:Vera Fritz
Tierschutzinspektorin:    Renate Schäfer
Beisitzer:Petra Medinger
Beisitzer:Heike Kavka
  von links stehend nach rechts:
  Kassierer Brigitte Roos, Schriftführerin Vera Fritz, Beisitzer Petra Medinger,
  1. Vorsitzende Ulrike Sturmheit, 2. Vorsitzender Helmut Gräf,
  von links knieend nach rechts:
  Tierschutzinspektorin Renate Schäfer, Beisitzer Heike Kavka
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Vereinsgeschichte
1955 wurde der Verein von Dr. vet. Otto Nalenz, Studienrat Reichelt und den Lehrern Märker und Schoop gegründet. Dr. Nalenz betrieb seit 1952 eine Großtierpraxis in Kirn. Er war der erste Tierarzt in der Region, der mit Kaiserschnitt operierte und die künstliche Befruchtung (Insemination) durchführte, was für die Region völlig neu war. Unter anderem war Dr. Nalenz Mitglied der Ethikkommission des Landes Rheinland-Pfalz.

Dr. Nalenz war bis 1985 Vorsitzender des Vereins.

Mitte der 70er Jahre wurde in Kirn der Schlachthof geschlossen. Dies bot dem Verein die Gelegenheit, auf dem dortigen Gelände ein Tierasyl einzurichten. Nach 35-jährigem Bestehen des Vereins konnte 1990 ein Tierheim eingerichtet werden.  

In den 90er Jahren bedrohte ein katastrophales Hochwasser die Existenz des Tierheimes. Die Kirner Bürger setzten sich für den Erhalt des Tierheimes durch großzügige Spenden vorbildlich ein.

Zu unseren Aufgaben zählen die Unterbringung und artgerechte Pflege von Katzen und Hunden, die Durchführung von Impfungen und tierärztliche Behandlung, wenn nötig. 

Zurzeit werden im Tierheim nur Hunde und Katzen vermittelt. Da der Verein nicht genügend räumliche Kapazitäten in seinem Tierheim hat, können andere Tierarten leider nicht aufgenommen werden. 

 
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich zum Tierschutz verpflichtet fühlt und bereit ist, den Verein ideell und materiell zu unterstützen. 

Auch juristische Personen, Vereine oder Gesellschaften können die Mitgliedschaft erwerben. 

Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.